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Friday, September 18, 2009

Erbrechtsreform passiert den Bundesrat

ErbrechtDer Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

"Mit der Reform helfen wir Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert", erläuterte Bundesministerin Zypries die Reform.

"Die Erbrechtsreform verbessert auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. In Zukunft werden solche Pflegeleistungen im Erbrecht auch dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür nicht - wie dies bislang gesetzliche Voraussetzung war - auf eigenes Einkommen verzichtet", ergänzte Brigitte Zypries.

"Unser Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat das Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten. Das gilt auch für die Gründe, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Hier stärken wir die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden", sagte Zypries.

Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen:

Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe bleibt durch die geplanten Neuerungen unberührt.

Ein wesentliches Anliegen der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts, durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Dementsprechend werden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen:

o Die Entziehungsgründe sollen vereinheitlicht werden, indem sie künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden. Bislang gelten insoweit Unterschiede.
o Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die dem Erblasser ähnlich wie ein Ehegatte, Lebenspartner oder Kind nahe stehen, z. B. auch Stief- und Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung soll auch dann möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber einem viel engeren Personenkreis möglich.

Beispiel: Wird der langjährige Lebensgefährte der Erblasserin durch ihren Sohn getötet oder die Tochter des Erblassers durch seinen Sohn körperlich schwer misshandelt, rechtfertigt dies künftig eine Entziehung des Pflichtteils.

o Der Entziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" soll entfallen. Zum einen gilt er derzeit nur für Abkömmlinge, nicht aber für die Entziehung des Pflichtteils von Eltern und Ehegatten. Zum anderen hat er sich als zu unbestimmt erwiesen. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen. Gleiches soll bei Straftaten gelten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden.

Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen, müssen die Erben diese Vermögenswerte oft nach dem Tod des Erblassers verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Lösung bietet hier die bereits geltende Stundungsregelung, die jedoch derzeit eng ausgestaltet und nur dem pflichtteilsberechtigten Erben (insbes. Abkömmling, Ehegatte) eröffnet ist. Mit der Reform soll die Stundung unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar sein.

Beispiel: In Zukunft kann auch der Neffe, der ein Unternehmen geerbt hat oder die Lebensgefährtin des Erblassers eine Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Kindern geltend machen, sofern die Erfüllung des Pflichtteils eine "unbillige Härte" darstellen würde.

Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen des Erblassers können zu einem Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils gegen den Erben oder den Beschenkten führen. Durch diesen Anspruch wird der Pflichtteilsberechtigte so gestellt, als ob die Schenkung nicht erfolgt und damit das Vermögen des Erblassers durch die Schenkung nicht verringert worden wäre. Die Schenkung wird in voller Höhe berücksichtigt. Sind seit der Schenkung allerdings 10 Jahre verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Dies gilt auch, wenn der Erblasser nur einen Tag nach Ablauf der Frist stirbt.

Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit eingeräumt.

Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich

Auch außerhalb des Pflichtteilsrechts wird das Erbrecht vereinfacht und modernisiert. Ein wichtiger Punkt ist die bessere Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Erbauseinandersetzung. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Trifft der Erblasser auch in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, geht der pflegende Angehörige heute oftmals leer aus. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gibt es nur für einen Abkömmling, der unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt hat. Künftig soll der Anspruch unabhängig davon sein, ob für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde.

Beispiel: Die verwitwete Erblasserin wird über lange Zeit von ihrer berufstätigen Tochter gepflegt. Der Sohn kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Der Nachlass beträgt 100.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 20.000 Euro zu bewerten. Derzeit erben Sohn und Tochter je zur Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Von dem Nachlass wird zugunsten der Schwester der Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (100.000-20.000 = 80.000). Von den 80.000 Euro erhalten beide die Hälfte, die Schwester zusätzlich den Ausgleichsbetrag von 20.000 Euro. Im Ergebnis erhält die Schwester also 60.000 Euro.

Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen

Änderungsbedarf hat sich auch im Verjährungsrecht ergeben. Mit dem Gesetzentwurf wird die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes von 2001 angepasst. Diese sehen eine Regelverjährung von drei Jahren vor. Dagegen unterliegen die familien- und erbrechtlichen Ansprüche noch immer einer Sonderverjährung von 30 Jahren, von denen das Gesetz zahlreiche Ausnahmen macht. Dies führt zu Wertungswidersprüchen in der Praxis und bereitet Schwierigkeiten bei der Abwicklung der betroffenen Rechtsverhältnisse. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird daher der Regelverjährung von 3 Jahren angepasst. Dort, wo es sinnvoll ist, bleibt jedoch die lange Verjährung erhalten.

Die Reform wird nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 2010 in Kraft treten; die Rechtsänderung zum Jahreswechsel bietet sich insbesondere wegen der vorgesehenen Änderungen des Verjährungsrechts an.

Friday, December 08, 2006

Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen

„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.

§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Langsam könnte einem Frau Zypries fasst sympatisch werden! Wohlgemerkt, FAST!

Thursday, December 07, 2006

Niedersachsen sieht Mehrheit für "Killerspiele"-Verbot gesichert

Niedersachsen sieht Mehrheit für "Killerspiele"-Verbot gesichert: "Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann geht fest vom Erfolg einer Bundesratsinitiative für ein Verbot von 'Killerspielen' auf Basis der Arbeitshypothese seines bayerischen Amtskollegen Günther Beckstein (CSU) zur Verschärfung des Gewaltdarstellungsparagraphen 131 im Strafgesetzbuch (StGB) aus. Der CDU-Politiker zeigte sich im rbb entschlossen, 'wahrscheinlich' im Februar einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der Länderkammer einzubringen. Der Minister weiter: 'Und dann bin ganz sicher, dass es dafür eine breite Mehrheit gibt, auch anschließend im Bundestag.'"

Beckstein ist ein scheinheiliger Kotzbrocken:

Pressemitteilung Nr. 105/02 des Bayerischen Staatsministerium des
Inneren.

Bayern lehnt derzeitigen Bundesentwurf zum Waffenrecht ab Beckstein:
"Neue Belastungen ohne Sicherheitswert, die legale Waffenbesitzer
diffamieren"

- Die neu vorgesehene Meldepflicht inaktiver Sportschützen muss
unterbleiben. Sie stellt aus bayerischer Sicht eine sachlich nicht
gerechtfertigte Verschärfung dar. Die Bestimmung würde Unfrieden in
die Vereine tragen und insgesamt dem Vereinsleben schweren Schaden
zufügen.

- Auch die neu eingeführte zusätzliche Prüfung des Bedürfnisses für
alle in Besitz eines Sportschützen befindlichen Schusswaffen bei
einem Antrag auf Erwerb einer weiteren Waffe ist sicherheitsrechtlich
unnötig und bedeutet für alle Beteiligten einen unvertretbaren
Mehraufwand.

- Jäger müssen auch künftig Kurzwaffen erwerben und besitzen dürfen,
die nach Jagdrecht zur Jagd nicht zugelassen sind.

- Zur Reduzierung unnötiger Belastungen für den Waffenbesitzer und
auch für die Verwaltung ist es weiterhin notwendig, etwa auf die
obligatorische periodische Überprüfung des Bedürfnisses 3 und 6 Jahre
nach Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu verzichten, das
Mindestalter für den Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten von
18 auf etwa 14 Jahre zu senken.

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Wo haben denn die ganzen Leute ihre Waffen her? Haben die ihre Opfer
mit Verpackungen von "Killerspielen" umgebracht? Nein, mit realen
Waffen! Und ein Herr Beckstein spricht sich ausdrücklich gegen die
Verschärfung von Waffengesetzen aus?

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Familiendrama in Witten
Ein 58-Jähriger hatte auf seine drei Töchter eingestochen und eine
von ihnen tödlich verletzt.

Familiendrama in Großenried
Der 37-jährige Mann hat seine gleichaltrige Frau, seine acht und
zwölf Jahre alten Kinder und seine 62-jährige Mutter umgebracht hat,
bevor er sich selbst mit einem Messer tötete.

Tödliches Familiendrama in Lichtenau
Ein 75-Jähriger tötet seine pflegebedürftige Ehefrau - anschließend
erhängte er sich.

Familiendrama in Berlin
Ein 54-jähriger Mann hat sein Haus in Brand gesetzt und sich selbst
erschossen.

Familiendrama in Erlenbach
Der 36 Jahre alte Türke soll seine ein Jahr jüngere Frau am
Dienstagabend in deren Haus in Erlenbach am Main erschossen haben.

Arzt tötet Frau und Sohn
Bei einem Familiendrama in Erftstadt bei Köln hat ein 47 Jahre alter
Arzt seine Ehefrau und seinen ältesten Sohn sowie sich selbst
erschossen.

Familiendrama in Öhringen
Ein 51-jähriger Mann im baden-württembergischen Öhringen hat seine
Schwester und seinen Schwager erschossen.

usw. usw. usw. eine endlose Liste.

und? Das sind ja alles böse böse Killerspielespieler gewesen..
besonders der 75-jährige Mann hat in seiner Jugend sicher jede Menge
Killerspiele gespielt...

Ich kann nicht soviel essen wie ich kotzen möchte wenn ich so Typen
wie Beckstein sehe.

Sunday, November 26, 2006

Killerspiel Verbot wird kommen glaube ich nach der Show bei Christianen

Natürlich wird dieses Thema von Populisten ausgenutzt, Stoiber hat wirklich keine Ahnung wovon er redet, und was soll man denn anderes von Wolfgang Huber erwarten: Fast alle, die sich für ein Verbot aussprechen, tun dies jedoch vor einem Hintergrund. Die Bevölkerung hat bei dem Gedanken Angst, daß da in diesem Augenblick ein paar potentielle Amokläufer vor ihren Rechnern sitzen und in Counterstrike Maps ihrer Schule herumballern.

Auch ich finde diese Vorstellung nicht sonderlich beruhigend,
frustrierte jugendliche mit schweren seelischen Problemen gab es
schon immer, aber auch wenn das das eigentliche Problem ist, die
Egoshooter mit möglichst realistischen Tötungsszenen, auf Wunsch auch noch von der eigenen Schule, sind in diesem Fall ein echtes zusätzlichens Problem.

Solange niemand von denen die sich gegen ein Verbot aussprechen, sich mit diesen Ängsten der Bevölkerung auseinandersetzt wird das Thema von Politikern benutzt werden, und die Umfragen geben ihnen Recht: Eine Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot. Ich glaube nur bei intensiven Internetfreunden gibt es eine starke Fraktion von Verbotsgegnern aber die Standardargumente: Ist ja garnicht bewiesen, und zwei Amokläufer bei Millionen Spielern ziehen nicht. Das geht am Thema vorbei und hilft nicht die Ängste zu beseitigen.

Erstens fragt keiner mehr nach einen "Beweis", wenn man die Szenen aus den Spielen, möglichst noch mit der Map der Schule im Fernsehen vorführt. Zu sehr ähnelt das doch der Realität. Zweitens kann man bei soetwas schrecklichem wie den Amokläufen nicht mit "waren doch nur zwei" argumentieren.

Das einzige was dabei auf der Strecke bliebt ist ein vernüftige Diskussion, und zwar von beiden Seiten, und so sehe ich nicht was das Verbot noch aufhalten sollte. Ein reines Verbot von "Killerspielen" zur Gewissensberuhigung hilft allerdings nur bis zum nächsten Amoklauf.

Thursday, November 23, 2006

Beckstein: Haft für Händler von Killerspielen - Aus aller Welt Panorama

Beckstein: Haft für Händler von Killerspielen - Aus aller Welt Panorama "Haft für Händler von Killerspielen

Beckstein: Haft für Händler von Killerspielen
Bild gross Bayerns Innenminister Günther Beckstein

Als Reaktion auf den Schulüberfall von Emsdetten fordert Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), die Herstellung und Verbreitung von PC-Killerspielen unter Strafe zu stellen."

Politiker dümpelt so vor sich hin und hält Ausschau, sich strategisch
zu profilieren.
Grosses Attentat in einer Schule. Je grausamer, je mehr Tote, je mehr
Verzweiflung und Schock, desto besser.
Nun muss der Politiker schnell handeln. Total hart und cool. Wie
stütze ich meine Karriere, indem ich auf dem Rücken der Trauernden
eine Hetzkampagne starte? Wo finde ich einen geeigneten Sündenbock,
der meinem Aktionismus eine Plattform bietet? Die Welt muss sehen:
Der Politiker tut was! Er bewahrt unseren Humanismus und unsere
Werte! Das WWW vielleicht? Es ist nicht bayerisch, es passt nicht ins
konservative Weltbild und der Täter hat seine Waffen darüber besorgt.
Und es kann personifiziert werden: Tim Berner Lee. Er ist der
Abschaum der Menschheit. Er hatte von Anfang an vor, die Menschheit
mit seiner Erfindung zu vernichten. Das müsste funktionieren.
Aber nun kommt der Berater: Nein, Herr Politiker, das ist nicht zu
gut. Das WWW hat ein gutes Image. Vor allem bei den bayerischen
Männern älteren Semesters - Wegen der vielen Pornoseiten. Das WWW
wird von der Wählerschaft zu sehr geschätzt. Hmmmh, wir müssen was
finden, was die Wählerschaft nicht betrifft. Was hat denn der Täter
noch so gemacht? Ahhhhhh! Er hat Unreal gespielt. Angeblich! Da haben
wir's ja! Das ist der Schlag im Wahlkampf gegen die Gegner! Super.
Feuer aus allen Rohren! Je primitiver, je taktloser, desto besser!
Treffer! Wir sind in der BILD! Noch ein Treffer! Unser Geschoss wird
ernsthaft diskutiert! Super!