Wednesday, January 30, 2008

Zuständigkeit für die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht: "Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss ('6er-Ausschuss') hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer ('Massenverfassungsbeschwerde'). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten."

Immerhin hat man sich nun geeinigt! Hoffentlich wird dem Wahnsinn nun ein Ende gesetzt.

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