Wednesday, February 27, 2008

Damit ist die Onlinedurchsuchung durch genau so wie die Politik es wollte | Bundesverfassungsgericht verwirft heimli... |

"Denn welche Rechtsmittel und Möglichkeiten hat man als Bürger denn
schon, zu beweisen dass kein konstruierter 'Anhaltspunkt' einer
'größtmöglichen Gefahr' vorgelegen hat. Keine ! Und selbst wenn man
es klipp und klar beweisen könnte, welche rechtlichen Möglichkeiten
räumt das Gesetz denn dann ein ? Geht das ganze BKA Wiesbaden dann
wegen Amtsmissbrauchs in den Knast wenn sie gegen diese Auflagen
beweisbar verstossen hätten ? Mitnichten ! Die würden sich schon
abputzen und eben mit den Schultern zucken, dass so etwas in
Ausnahmefällen bei jeder Überwachung schon hie und da passieren kann.
Also für die Beamten hat das Null Konsequenzen wenn sie jeden
überwachen würden den sie überwachen wollen. Gibt es
Schadenersatzansprüche ? Wo sind die im Grundgesetz vermerkt ?
Nirgends !

Also was bleiben dem völlig zu Unrecht Online überwachten Bürger am
Ende dann für Möglichkeiten um sich gegen das ihm widerfahrene
Unrecht zu beschweren nachdem er sich um viel Geld (sein Geld!) einen
guten Anwalt genommen hat ? Antwort: Er kann sich laut schreiend beim
Salzamt beschweren."

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