Thursday, February 28, 2008

Stadtplan-Abmahner unterliegt vor dem Amtsgericht München

heise online - Stadtplan-Abmahner unterliegt vor dem Amtsgericht München: "Stadtpläne sind nicht zwingend urheberrechtsfrei. Anders als etwa bei Gesetzen oder Gerichtsurteilen können sich die Urheber von Stadtplänen auf ihre Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) berufen. Schnell verletzt der unbedarfte Homepage-Bastler damit die dem Rechteinhaber zustehenden Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG) oder Verbreitungsrechte (§ 17 UrhG). In einem solchen Fall stehen dem Rechteinhaber aus § 97 UrhG Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu"

>>Leute nutzt einfach die Google Landkarten und die Welt ist in Ordnung.

No comments: